Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Parken. Egal ob Parkflächenbetreiber:in oder Autofahrer:in – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Parkflächenbetreiber

Egal, ob Sie einen kleinen Außenparkplatz mit 25 Stellplätzen betreiben oder ein umfangreiches Parkhaus mit mehreren Standorten verwalten – unsere Lösungen passen sich individuell an Ihre Abläufe an und lassen sich nahtlos in bestehende Systeme einbinden.
Die Parkflächen unserer Auftraggeber werden mit optischen Kennzeichenerkennungssystemen ausgestattet. Jedes Fahrzeug wird bei Ein- und Ausfahrt fotografisch mit Datum und Uhrzeit erfasst. Dadurch wird die exakte Parkdauer automatisch ermittelt – eine Parkscheibe oder Kontrolleure sind nicht mehr nötig.
Unser System ist nach den Vorgaben der DSGVO entwickelt worden. Daten zu regelkonformen Parkvorgängen müssen laut DSGVO binnen maximal 48 Stunden gelöscht werden – bei uns kommt es jedoch zur sofortigen Löschung.
Die Installation dauert im Durchschnitt weniger als zwei Tage – abhängig von der Größe und den baulichen Gegebenheiten Ihrer Parkfläche.
Ja, vereinbaren Sie über „Beratung buchen“ eine unverbindliche Vorführung mit unserem Team.

Für Autofahrer

Es kann sein, dass sich der Versand unseres Schreibens mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat, oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte prüfen Sie zunächst den Zahlungsstatus Ihres Falls über den Autofahrer-Bereich. Steht der Status auf „bezahlt“, ist unser Schreiben gegenstandslos.
Über unseren Autofahrer-Bereich können Sie jederzeit online den aktuellen Status Ihres Parkvorgangs einsehen – dafür genügt Ihr Aktenzeichen.
Daten zu regelkonformen Parkvorgängen werden sofort gelöscht. Nur bei tatsächlichen Verstößen (z. B. Überschreitung der Parkdauer) werden Daten so lange gespeichert, wie es zur Bearbeitung erforderlich ist.

Ihre Frage war nicht dabei?

Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.