Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufig gestellten Fragen Rund um das Thema Parken. Egal ob Parkflächenbetreiber oder Autofahrer – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Allgemein
Wer ist innopark24?
Wir sind ein Unternehmen aus Karlsfeld bei München und modernisieren Parkflächen mit digitalen Parkraumlösungen, für die wir vom Parkplatzbetreiber bzw. Eigentümer beauftragt wurden.
Ist das innopark24-System für unser Parkfläche geeignet?
Egal, ob Sie einen kleinen Außenparkplatz mit 25 Stellplätzen betreiben oder ein umfangreiches Parkhaus mit mehreren Standorten verwalten – unsere Lösungen passen sich individuell an Ihre Abläufe an und können nahtlos in bestehende Systeme eingebunden werden.
Wie sind die Eigentumsverhältnisse auf der Parkfläche?
Mit der Einfahrt auf die Parkierungsanlage kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der innopark24 GmbH & Co. KG ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir sind eine externe Firma und unsere Zulassung ist durch die Erlaubnis des Parkplatzbetreibers und die Ausschilderung vor Ort gegeben.
Autofahrer
Ich bin zwar der Halter des Fahrzeugs, bin aber an diesem Tag nicht gefahren. Was kann ich tun?
Sie als Halter trifft zunächst die Darlegungs- und Beweispflicht. Sie möchten uns andere Fahrerdaten mitteilen? Klicken Sie hier Kontakt -> Anderer Fahrer / Inhaber. Dort können Sie alle notwendigen Daten des Fahrers eintragen, der verantwortlich für den Parkverstoß war. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Beachtung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht hin. Wir leiten den Parkverstoß an den Fahrer weiter.
Ich habe die Vertragsstrafe bereits bezahlt, wieso habe ich eine Mahnung erhalten?
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unserer Schreiben mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde.
Bitte prüfen Sie daher zunächst den Zahlungsstatus Ihres Falls hier: Ihr Parkvorgang
Wenn der Status auf “bezahlt” steht, dann können Sie unsere Zahlungserinnerung oder Mahnung als gegenstandslos betrachten.
Sollte Ihr Fall noch “offen” sein, dann senden Sie uns bitte einen Nachweis Ihrer Zahlung, welcher folgende Angaben enthalten muss, hier Kontakt -> Zahlungsanliegen
Namen und IBAN Nummer des Kontoinhabers
Verwendungszweck
Buchungstag der Überweisung
IBAN Nummer des Empfängers
Warum muss ich eine Vertragsstrafe bezahlen, obwohl ich Kunde war?
Mit Einfahrt begeben Sie sich auf das Grundstück unseres Auftraggebers und stimmen somit den ausgeschilderten Parkbedingungen zu. Die festgelegte Höchstparkdauer ist für Sie als Kunde kostenfrei nutzbar und gilt für jeden, der den Parkplatz nutzt, somit auch für Kunden unseres Auftraggebers.
Ich habe mein Fahrzeug verkauft und bin nicht mehr der Halter des Fahrzeuges zum Verstoßtag gewesen, was kann ich machen?
Sie können uns den neuen Halter der das Fahrzeug von Ihnen erworben hat unter Kontakt – Anderer Fahrer / Inhaber durch Eingabe der Daten Vorname, Nachname, Straße Nr., Postleitzahl, Ort mitteilen. Nach Prüfung des Sachverhaltes, leiten wir den Parkverstoß dann direkt an den neuen Halter weiter. Grundsätzlich jedoch tragen Sie das Risiko, wenn der Käufer mit dem noch auf Sie gemeldeten Fahrzeug Parkverstöße begeht.
Wie sind Sie an meine Adressdaten gekommen?
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden zusätzlich alle für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes, insbesondere der Beitreibung einer verwirkten Vertragsstrafe und/oder Geltendmachung von Besitz- und Eigentumsschutzrechten („Nachverfolgung“) relevanten personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie des Fahrers des Fahrzeugs verarbeitet. Halterbezogene Daten (insbesondere Name und Adresse) werden unter Weiterleitung des Kennzeichens beim Kraftfahrt-Bundesamt oder ausländischen Auskunftstellen abgefragt („Halterabfrage“). Daten des Fahrers werden gegebenenfalls über den ermittelten Fahrzeughalter angefordert und zu den vorgenannten Zwecken auch an Dritte weitergegeben (z.B. Rechtsanwälte).
Wieso erhalte ich eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich schwerbehindert bin?
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.
Park-System
Wie funktioniert das Parksystem
Die Parkierungsanlagen unserer Auftraggeber werden von uns mit optischen Kennzeichenerkenunngssystemen ausgestattet. Jedes Fahrzeug, wird bei der Einfahrt in die Parkfläche und Ausfahrt aus der Parkfläche fotografisch mit Datum und Uhrzeit erfasst. Dadurch kann automatische die exakte Parkdauer eines Fahrzeuges ermittelt werden. Somit ist das auslegen einer Parkscheibe und der Einsatz von Kontrolleuren nicht erforderlich.
Datenschutz
Wieso sind auf Ihren Nachweisbildern teilweise Personen oder andere Fahrzeuge zu erkennen?
Es lässt sich nicht vermeiden, dass sich auf der Privatfläche befindliche Personen in den Bereich der Kennzeichenscannung begeben. Unsere optische Kennzeichenerkennungssystem stellen mit Hilfe von einem Filters sicher, dass jegliche Abbildung einer Person von Vornherein nicht zu erkennen ist. Im Rahmen des Einsatzes der optische Kennzeichenerkennung auf Privatgelände ist es für die datenschutzrechtlichen Anforderungen ausreichend, dass nicht erforderliche Fahrzeugteile automatisch unkenntlich sind. Diesen Vorgabe kommen wir vollumfänglich nach.
In wie weit ist die Speicherung eines Kennzeichens über einen längeren Zeitraum datenschutzrechtlich konform?
Unser System ist nach den Vorgaben der DSGVO entwickelt worden. Die Daten zu regelkonformen Parkvorgängen müssen gem. DSGVO binnen max. 48 Stunden gelöscht werden. Bei uns kommt es jedoch zur sofortigen Löschung.
Videoüberwachung
Haben Sie Beweismaterial zum Unfall/ Diebstahl auf dem überwachten Parkplatz?
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen, da es sich bei unserem Kamerasystem nicht um eine klassische Videoüberwachung handelt. Stattdessen wird lediglich beim Ein- und Ausfahren ein Standbild des Kfz-Kennzeichens sowie der Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs inklusive Zeitstempel aufgenommen. Sofern die zulässige Parkdauer nicht überschritten wird, wird dieses Bild umgehend gelöscht. Außerhalb der Zufahrtsbereiche werden keine weiteren Vorgänge auf dem Parkplatz erfasst. Daher liegen uns keine Informationen zu möglichen Unfällen oder ähnlichen Vorfällen vor.